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Afrikanische Schweinepest

Aktuelle Zahlen zur afrikanischen Schweinpest finden Sie hier.

5. Februar 2020 wurde der erste ASP-Fall bei Hausschweinen in Griechenland festgestellt:

Dabei handelt es sich um einen Kleinbestand mit 32 Schweinen im Regionalbezirk Serres, Region Zentralmakedonien (ca. 50 km südlich der Grenze zu Bulgarien).

Aufgrund des massiven ASP-Geschehens in Bulgarien wurde das Teil I-Gebiet (Pufferzone ohne ASP-Ausbrüche bei Haus- oder Wildschweinen) im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1952 der Kommission vom 25. November 2019 um einen ca. 30 km breiten Korridor in Griechenland an der Grenze zu Bulgarien ergänzt. Der nun festgestellte Fall befindet sich außerhalb dieser Pufferzone.

Beschreibung: Outbreak location on the map

Mit Griechenland ist die ASP in 16 europäischen Staaten nachgewiesen (Haus- und/oder Wildschweinbestände).

 

Weiterhin wurde heute offiziell bestätigt, dass auch die ASP auf Bali nachgewiesen worden ist. Angaben der Leiterin der Behörde für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit zufolge,

sind bereits mehrere hundert Tiere an der Seuche verendet.

23.01.2020 - aktuell informierte das TMASGFF über die weitere Ausbreitung der ASP in Polen hin zur Grenze nach Deutschland: 

Tierseuchenbekämpfung

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Westpolen

 

Polen informierte am 21.01.2020 über drei weitere ASP-Fälle nahe der deutschen Grenze.

Fall 2020/186 liegt nur ca. 12 km von SN und ca. 21 km von BB entfernt:

 

Beschreibung: cid:image001.png@01D5D150.C6DFEB10

PigProgress (22.01.2020):

„…

ASF Polen: Virus bewegt sich bis 12 km an deutsche Grenze

Die afrikanische Schweinepest ist in Polen auf 12 km an die deutsche Grenze herangerückt. Diese neue Entdeckung bei Wildschweinen wurde von der polnischen Zentralveterinärinspektion bestätigt.

In der untenstehenden Karte sind die neuen Fälle in dunkelroter Farbe eingetragen.

 

Beschreibung: Fall 2020/184

Fall 2020/185

Fall 2020/186

Beschreibung: cid:image004.png@01D5D152.EDAC4070

Diese Entfernung ist die nächste Entfernung zu Deutschland, in der das Virus bisher gefunden wurde. Der Fundort lag südwestlich der Stadt Zary. Abgesehen von diesem Fund gab es zwei weitere Begegnungen mit toten Wildschweinen relativ nahe der polnisch-deutschen Grenze, was zeigt, dass das Virus allmählich nach Westen kriecht (Fälle 2020/184-186).

Insgesamt haben die polnischen Behörden am Mittwoch 20 neue Fundorte von infizierten Wildschweinen aus Westpolen gemeldet. 17 Fundorte befanden sich in der Provinz Lubusz und weitere 3 in der Provinz Großpolen.

In Westpolen ist die Gesamtzahl der Fundorte nun auf 151 gestiegen, seit der erste Fall Anfang November 2019 entdeckt wurde. Manchmal werden mehr als 1 Tier an 1 Fundort gefunden. Die genaue Anzahl der an den einzelnen Orten gefundenen Tierkörper wird in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt vom zentralen Veterinärdienst und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) mitgeteilt.

Das zuständige Tierseuchenreferat des TMASGFF informierte soeben:

Tierseuchenbekämpfung

Geflügelpest - HPAIV H5N8 ; Information der FAO zur Ausbreitung der Geflügelpest in Europa

Nachweis von H5N8 HPAI bei einer Wildgans in Brandenburg/Deutschland

 

Das BMEL hat eine Information der FAO zur Ausbreitung der Geflügelpest in Europa übermittelt:

 

Insbesondere in Osteuropa ist ein Anstieg der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI) des Typs H5N8 zu verzeichnen. In diesem Jahr wurden mit Stand 19.01.2020 10 Ausbrüche in vier Länder gemeldet. Bislang waren Polen, die Slowakei, Ungarn und Rumänien betroffen, wobei der erste Ausbruch von Polen am 30. Dezember 2019 in einem Puten-Bestand gemeldet worden ist. Insgesamt sind bisher vor allem Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner und Puten betroffen. In der Nähe von Lubelskie (Polen), hier erfolgte ein HPAI Nachweis in Geflügelbeständen, wurde zudem ein infizierter Wildfalke aufgefunden. Bis zum jetzigen Stand wurden keine durch H5N8-HPAI verursachten Erkrankungen beim Menschen berichtet. Nach bisherigen Informationen weisen die derzeitig nachgewiesenen H5N8-HPAI-Viren eine enge genetische Ähnlichkeit auf (99,8 bis 100 %) und eine Verwandtschaft mit den 2018-2019 in Afrika nachgewiesenen H5N8-Viren der Klasse 2.3.4.4b.

 

Die epidemiologischen Informationen und das Muster der jüngsten H5N8-HPAI-Ausbrüche deuten darauf hin, dass Wildvögel bei der Verbreitung des Virus in Osteuropa eine Rolle spielen. Die Epidemiologie des Ausbruches in der Slowakei, hier war eine Hinterhofhaltung ohne Verbindung zu einem gewerblich betriebenem Geflügelbestand betroffen, stützt diese Hypothese. Außergewöhnlich milde Temperaturen in Osteuropa im November und Dezember 2019 mit nur wenig Schneefall haben möglicherweise dazu geführt, dass Wildvögel nicht wie üblich Richtung Afrika über das Mittelmeerbecken gezogen sind.

Grundsätzlich ist die Gefahr eines Ausbruchs von H5N8 HPAI in den Europäischen Ländern, insbesondere bei Nähe zu den bisherigen Ausbruchsorten und bei einer Lage in niedrigen Breitengraden, erhöht, abhängig auch von den Bewegungen von Wildvögeln.

 

 

Gestern informierte Brandenburg über den Nachweis HPAI-H5N8 vom 19.01.2020 bei einer tot aufgefundenen Blässgans.

 

In Thüringen ist noch kein Fall von Geflügelpest aufgetreten, auch gibt es bis jetzt noch keine Hinweise auf ein vermehrtes Sterben von Wildvögeln.

 

Aufgrund des erhöhten Risikos der Einschleppung von Geflügelpest bitten wir um eine erhöhte Aufmerksamkeit und um Umsetzung der Vorgaben der Geflügelpestverordnung. Die Geflügelhalter mit mehr als 1.000 Stück Geflügel sind auf die Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen und zur Gesundheitsüberwachung der Geflügelbestände hinzuweisen. Es ist zu empfehlen, die Maßnahmen auch bei kleineren Geflügelhaltungen anzuwenden. Weiterhin bedarf es einer verstärkten Kontrolle der Vorgaben im Geflügelhandel und bei Geflügelmärkten und Ausstellungen.

Tot aufgefundene Wildvögel sind zu melden und zur Untersuchung an das TLV einzusenden.

Fragen und Antworten zur ASP

Aufgrund des medialen Interesses hat der Deutsche Jagdverband die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.
(Berlin, 18. Januar 2018)

 

Was sind die Symptome der ASP?
Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen der Stücke (Entnehmen der Organe durch einen Jäger) sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. In Schweinebeständen in Afrika überleben Tiere häufig eine Infektion.

Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland?
Derzeit gibt es noch keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind möglich. Ausgehend von der durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent (Tierärztliche Hochschule Hannover) und der DJV-Streckenstatistik (2016/17: knapp 600.000 Wildschweine) liegt der Frühjahrsbestand bei etwa 300.000 Tiere. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass Jäger nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Herbstbestand erlegen Deutschlands Jäger also bereits jährlich zwei Drittel der Schweine.

Wie ist die ASP übertragbar?
Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion.

Ist ASP ansteckend für den Menschen?
Die Afrikanische Schweinepest zählt nicht zu den Zoonosen und kann dementsprechend nicht auf den Menschen übertragen werden. Haus- und Wildschweine sind gleichermaßen empfänglich für das Virus.

Kann infiziertes Schweinefleisch gegessen werden?
Infiziertes Schweinefleisch ist völlig ungefährlich für den Menschen und könnte gegessen werden. Um eine Verschleppungsgefahr allerdings komplett auszuschließen, sollten infizierte Schweine nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Nachweislich wurde die Seuche beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt.

Wie schnell breitet sich die ASP aus?
Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit höchstens 25 Kilometern pro Jahr. Besorgnis erregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen: Auf Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen - beispielsweise im Schlamm in den Radkästen eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel aus (Wild-)schweinfleisch (z.B. Salami, Räucherschinken). Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht, um die Seuche nach Deutschland zu bringen.

Welche Rolle spielen Wolf und andere Fleisch- und Aasfresser wie Fuchs bei der Ausbreitung der ASP?
Nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts kann sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest nur in Schweinen vermehren und wird daher nicht von Beutegreifern oder Aasfressern ausgeschieden, die es mit einem gerissenen Stück Schwarzwild oder an einem Kadaver aufgenommen haben. Alle Prädatoren, Greifvögel und Aasfresser könnten prinzipiell eine mechanische Vektorfunktion haben, wobei es keine Hinweise gibt, dass eine spezielle Art einen größeren Einfluss hat. Der Wolf nimmt keine Nahrungsvorräte über lange Distanzen mit, wie es der Mensch tut. Eine direkte Verschleppung ist somit unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise, dass sich das Virus längerfristig über kontaminierte Zähne oder Haare übertragen lässt. Insbesondere Aasfressern kommt unter Umständen sogar eine positive Rolle bei der Beseitigung von Kadavern zu.

Die Schweinepest steht vor der Tür. Was muss jetzt getan werden?
Der Fokus muss auf Maßnahmen der Prävention liegen. Dazu gehört es, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich junge Bachen. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Fokus muss auf der Biosicherheit liegen: Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht verschleppen können. Ein dritter Fokus muss auf Früherkennung liegen: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und der zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr nur in einem dichten Behälter zulässig.

Wie stehen Jäger zum Wegfall von Beschränkungen bei der Wildschweinjagd?
Eine Aufhebung von Schonzeiten sehen wir unkritisch. In der jetzigen Phase der Prävention ist allerdings der Elterntierschutz nicht verhandelbar: Eine Bache mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine zu bejagen. Die bis 2-jährigen Tiere tragen maßgeblich zur Fortpflanzung bei: 7 von 10 Frischlingen werden von jungen Bachen geboren.

Was fordern die Jäger, um besser jagen zu können?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die eine Bejagung von Wildschweinen erleichtern und dringend umgesetzt werden sollten:
Anlegen von Bejagungsschneisen im Frühjahr - in allen Feldkulturen, z.B. Raps, Mais, Weizen
Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten, insbesondere in Schilfgebieten und Bruchwäldern. Dort halten sich Wildschweine bevorzugt auf.


Aufheben von Jagdruhezeiten
Aufwandsenschädigung für Monitoring und Beprobung (Trichinen, Blut- und Tupferproben) sowie ausreichend Probeabgabestellen
Unterstützung bei der Verkehrssicherung für Bewegungsjagden (weniger Bürokratie, Kostenübernhame und Personal)

Was ist von der angeblichen Forderung des Bauernverbandes zu halten, 70 Prozent der Wildschweine abzuschießen?
Die Forderung, den Bestand um 70 Prozent zu reduzieren, ist haltlos, weil keine Bezugsgröße genannt wird – weder räumlich noch zeitlich. Die Zahl beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines Ausbruchs der Schweinepest und hat nichts mit der praktischen Umsetzbarkeit zu tun. Bezugsgröße ist hier lediglich das klar umgrenzte Seuchengebiet. Maßnahmen wie Aushungern, Vergiften oder Schießen sind nur einige, die in Frage kommen, um dieses Ziel im Ernstfall möglichst zu erreichen (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp).

Welche Maßnahmen müssen bei einem ASP-Ausbruch eingeleitet werden?
Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Ganz besonders wichtig ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.


Der ASP-Maßnahmenkatalog von FLI und DJV.

Wie stehen Sie zum Einsatz von Nachtzielgeräten oder Sauenfängen?
Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist waffenrechtlich verboten. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg zu erreichen ist, bleibt fraglich. Der Einsatz von Sauenfängen ist unter Tierschutzaspekten und Effektivität kritisch zu hinterfragen. Abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland verboten.

Was sollten Jäger in Hinblick auf Jagdreisen beachten?
Jäger sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, unbedingt meiden. In Osteuropa, insbesondere in Polen, Tschechien, im Baltikum, der Ukraine, Weißrussland sowie Russland gibt es regionale Seuchenherde. Jäger müssen auf Biosicherheit achten: Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Jagdausrüstung müssen gründlich gereinigt oder desinfiziert werden.

Überschrift 2

Neuigkeiten

5. Februar 2020 wurde der erste ASP-Fall bei Hausschweinen in Griechenland festgestellt:

 

Dabei handelt es sich um einen Kleinbestand mit 32 Schweinen im Regionalbezirk Serres, Region Zentralmakedonien (ca. 50 km südlich der Grenze zu Bulgarien).

Aufgrund des massiven ASP-Geschehens in Bulgarien wurde das Teil I-Gebiet (Pufferzone ohne ASP-Ausbrüche bei Haus- oder Wildschweinen) im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1952 der Kommission vom 25. November 2019 um einen ca. 30 km breiten Korridor in Griechenland an der Grenze zu Bulgarien ergänzt. Der nun festgestellte Fall befindet sich außerhalb dieser Pufferzone.

Beschreibung: Outbreak location on the map

Mit Griechenland ist die ASP in 16 europäischen Staaten nachgewiesen (Haus- und/oder Wildschweinbestände).

 

Weiterhin wurde heute offiziell bestätigt, dass auch die ASP auf Bali nachgewiesen worden ist. Angaben der Leiterin der Behörde für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit zufolge,

sind bereits mehrere hundert Tiere an der Seuche verendet.

23.01.2020 - aktuell informierte das TMASGFF über die weitere Ausbreitung der ASP in Polen hin zur Grenze nach Deutschland: 

Tierseuchenbekämpfung

Afrikanische Schweinepest (ASP) in Westpolen

 

Polen informierte am 21.01.2020 über drei weitere ASP-Fälle nahe der deutschen Grenze.

Fall 2020/186 liegt nur ca. 12 km von SN und ca. 21 km von BB entfernt:

 

Beschreibung: cid:image001.png@01D5D150.C6DFEB10

PigProgress (22.01.2020):

„…

ASF Polen: Virus bewegt sich bis 12 km an deutsche Grenze

Die afrikanische Schweinepest ist in Polen auf 12 km an die deutsche Grenze herangerückt. Diese neue Entdeckung bei Wildschweinen wurde von der polnischen Zentralveterinärinspektion bestätigt.

In der untenstehenden Karte sind die neuen Fälle in dunkelroter Farbe eingetragen.

 

Beschreibung: Fall 2020/184

Fall 2020/185

Fall 2020/186

Beschreibung: cid:image004.png@01D5D152.EDAC4070

Diese Entfernung ist die nächste Entfernung zu Deutschland, in der das Virus bisher gefunden wurde. Der Fundort lag südwestlich der Stadt Zary. Abgesehen von diesem Fund gab es zwei weitere Begegnungen mit toten Wildschweinen relativ nahe der polnisch-deutschen Grenze, was zeigt, dass das Virus allmählich nach Westen kriecht (Fälle 2020/184-186).

Insgesamt haben die polnischen Behörden am Mittwoch 20 neue Fundorte von infizierten Wildschweinen aus Westpolen gemeldet. 17 Fundorte befanden sich in der Provinz Lubusz und weitere 3 in der Provinz Großpolen.

In Westpolen ist die Gesamtzahl der Fundorte nun auf 151 gestiegen, seit der erste Fall Anfang November 2019 entdeckt wurde. Manchmal werden mehr als 1 Tier an 1 Fundort gefunden. Die genaue Anzahl der an den einzelnen Orten gefundenen Tierkörper wird in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt vom zentralen Veterinärdienst und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) mitgeteilt.

das zuständige Tierseuchenreferat des TMASGFF informierte soeben:

 

Tierseuchenbekämpfung

Geflügelpest - HPAIV H5N8 ; Information der FAO zur Ausbreitung der Geflügelpest in Europa

Nachweis von H5N8 HPAI bei einer Wildgans in Brandenburg/Deutschland

 

Das BMEL hat eine Information der FAO zur Ausbreitung der Geflügelpest in Europa übermittelt:

 

Insbesondere in Osteuropa ist ein Anstieg der hochpathogenen Vogelgrippe (HPAI) des Typs H5N8 zu verzeichnen. In diesem Jahr wurden mit Stand 19.01.2020 10 Ausbrüche in vier Länder gemeldet. Bislang waren Polen, die Slowakei, Ungarn und Rumänien betroffen, wobei der erste Ausbruch von Polen am 30. Dezember 2019 in einem Puten-Bestand gemeldet worden ist. Insgesamt sind bisher vor allem Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner und Puten betroffen. In der Nähe von Lubelskie (Polen), hier erfolgte ein HPAI Nachweis in Geflügelbeständen, wurde zudem ein infizierter Wildfalke aufgefunden. Bis zum jetzigen Stand wurden keine durch H5N8-HPAI verursachten Erkrankungen beim Menschen berichtet. Nach bisherigen Informationen weisen die derzeitig nachgewiesenen H5N8-HPAI-Viren eine enge genetische Ähnlichkeit auf (99,8 bis 100 %) und eine Verwandtschaft mit den 2018-2019 in Afrika nachgewiesenen H5N8-Viren der Klasse 2.3.4.4b.

 

Die epidemiologischen Informationen und das Muster der jüngsten H5N8-HPAI-Ausbrüche deuten darauf hin, dass Wildvögel bei der Verbreitung des Virus in Osteuropa eine Rolle spielen. Die Epidemiologie des Ausbruches in der Slowakei, hier war eine Hinterhofhaltung ohne Verbindung zu einem gewerblich betriebenem Geflügelbestand betroffen, stützt diese Hypothese. Außergewöhnlich milde Temperaturen in Osteuropa im November und Dezember 2019 mit nur wenig Schneefall haben möglicherweise dazu geführt, dass Wildvögel nicht wie üblich Richtung Afrika über das Mittelmeerbecken gezogen sind.

Grundsätzlich ist die Gefahr eines Ausbruchs von H5N8 HPAI in den Europäischen Ländern, insbesondere bei Nähe zu den bisherigen Ausbruchsorten und bei einer Lage in niedrigen Breitengraden, erhöht, abhängig auch von den Bewegungen von Wildvögeln.

 

 

Gestern informierte Brandenburg über den Nachweis HPAI-H5N8 vom 19.01.2020 bei einer tot aufgefundenen Blässgans.

 

In Thüringen ist noch kein Fall von Geflügelpest aufgetreten, auch gibt es bis jetzt noch keine Hinweise auf ein vermehrtes Sterben von Wildvögeln.

 

Aufgrund des erhöhten Risikos der Einschleppung von Geflügelpest bitten wir um eine erhöhte Aufmerksamkeit und um Umsetzung der Vorgaben der Geflügelpestverordnung. Die Geflügelhalter mit mehr als 1.000 Stück Geflügel sind auf die Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen und zur Gesundheitsüberwachung der Geflügelbestände hinzuweisen. Es ist zu empfehlen, die Maßnahmen auch bei kleineren Geflügelhaltungen anzuwenden. Weiterhin bedarf es einer verstärkten Kontrolle der Vorgaben im Geflügelhandel und bei Geflügelmärkten und Ausstellungen.

Tot aufgefundene Wildvögel sind zu melden und zur Untersuchung an das TLV einzusenden.

Afrikanische Schweinepest: FLI aktualisiert Risikobewertung

02.05.2019 Kurznachrichten

In Anbetracht der anhaltenden Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) innerhalb und außerhalb der EU hat das FLI seine Risikobewertung aktualisiert. Insbesondere das Risiko einer Einschleppung der ASP in die Wildschweinpopulation in Deutschland wurde neu bewertet. Sprünge der ASP über größere Entfernungen (z.B. nach Belgien, Ungarn, in die Tschechische Republik) verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung nach Deutschland durch menschliches Handeln. Durch das Auftreten der Tierseuche im Südosten Belgiens ist das Risiko eines Übergreifens auf deutsches Gebiet durch migrierende infizierte Wildschweine deutlich gestiegen. Entsprechend wird das Risiko eines Eintrags der ASP durch infizierte Wildschweine in Gegenden, die an das infizierte Gebiet Belgiens angrenzen, als hoch eingeschätzt.

Bei allen übrigen betrachteten Eintragsszenarien ändert sich im Vergleich zur vorherigen Risikobewertung (Juli 2017) die Einstufung der Risiken nicht: Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird weiterhin als hoch eingeschätzt. Auch das Risiko des Eintrags durch Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die von infizierten Tieren stammen oder kontaminiert sind, entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird – hier im Sinne eines „worst case scenario“ - als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt.

In Belgien sind mit Stand vom 29.04.2019 bisher 766 Wildschweine positiv auf ASP getestet worden. Eine aktueller/offizieller Sachstand der belgischen Behörden befindet sich ebenfalls im Anhang. Da es sich um eine automatische Übersetzung handelt, sind manche Formulierungen nicht korrekt wiedergegeben.

Der Text im Original ist hier zu finden: https://www.wallonie.be/fr/actualites/mesures-de-lutte-contre-la-peste-porcine-africaine

Eine Übersichtskarte der Funde in Belgien finden Sie hier: https://www.wallonie.be/sites/wallonie/files/actualites/fichiers/carte_ppa_29_avril_2019.pdf

Afrikanische Schweinepest!!!

Aktuell besteht eine hohe Gefahr der Einschleppung der Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ (kurz: ASP) nach Deutschland.
Ausbruchsgebiete in Osteuropa rücken räumlich immer näher.
Die Seuche wird durch ein Virus verursacht und stellt eine große Gefahr für das einheimische Schwarzwild und die Hausschweinbestände dar (keine Gefahr für Mensch oder andere Tiere!).
Die Sterblichkeitsrate bei infizierten Schweinen ist sehr hoch und diese sind sowohl lebend als auch tot hochansteckend.
Übertragen wird das ASP-Virus (in gleicher Weise auch das Virus der Klassischen Schweinepest) aber nicht nur durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, sondern auch durch indirekte Übertragung über virusbehaftete Personen, Kleidung, Lebens- und Futtermittel, Schlacht- und Speisereste, Gülle/Mist, Jagdausrüstung oder Trophäen (sog. Vektoren).
Bei der ASP kommt insbesondere der Übertragung durch Blut oder mit Blut kontaminierten Gegenständen besondere Bedeutung zu (Aufbruch…).
(Unter Umständen können aber auch die unachtsam entsorgten Reste eines Wurstbrotes ausreichen, um die Seuche einzuschleppen.)
Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.
Sollte die ASP die Schwarzwild-Population in Thüringen erreichen, hätte dies u.a. auch weitreichende negative wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, da sofort Handelsbeschränkungen und Sperrmaßnahmen für Hausschwein-Bestände ausgesprochen werden müssten.
Jedem einzelnen Jäger kommt daher eine außerordentlich wichtige Rolle bei der Früherkennung einer Einschleppung zu:
Verendet aufgefundene Schwarzwild-Stücke sollen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden, damit eine entsprechende Untersuchung eingeleitet werden kann:

 

Landkreis Eichsfeld
Veterinäramt
Friedensplatz 1
37339 Leinefelde-Worbis
036074 – 650 3901

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